Der Unternehmer garantiert, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und/oder Verwendbarkeit und den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und /oder behördliche Vorschriften.
Eine vom Unternehmer, Hersteller oder Importeur als Garantie angebotene Vereinbarung berührt nicht die Rechte und Ansprüche, die der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer wegen einer mangelhaften Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmers gegenüber dem Unternehmer auf der Grundlage des Gesetzes und/oder des Fernabsatzvertrages.